Leitfaden zum Gebrauchtwagenkauf 4(4)

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Reihenfolge

Themen zum Abarbeiten

Probefahrt

 

 

 

 

 

 

 

ACHTUNG:

Dieser Leitfaden unterliegt dem Urheberrecht.

Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren

  • Eine Probefahrt ist ein absolutes MUSS beim Autokauf. Und sie darf auch eine halbe Stunde dauern! Schließlich geht es um viel Geld und Sicherheit. Folgende Liste kann man je nach Bedarf abarbeiten:
  • Am besten einen kalten Motor testen. Manchmal werden Autos warm gefahren, um Mängel zu verheimlichen.
  • Ist die Leerlaufdrehzahl konstant? Oder "springt" oder "schwingt" die Drehzahl?
  • Rasselt die Steuerkette laut?
  • Quietscht oder jault ein Keilriemen? Ein kleiner Test mit dem Daumen bringt die Information, ob er stramm genug ist.
  • Beim Cabrio ist ggf. eine Fahrt durch eine Waschanlage zur Feststellung von Undichtigkeiten hilfreich.
  • Nach der Probefahrt noch einmal nach Ölverlust schauen! Teuer wird es immer dann, wenn sich Ölverlust am Zylinderkopf oder zwischen Motor und Kupplungs-Getriebeeinheit einstellt.
  • Wenn man es einrichten kann, ist eine kurze Begutachtung auf einer Bühne sehr aufschlussreich. Man erkennt Ölverlust an Motor, Getriebe oder Differential, ebenso den Zustand der tragenden Karosserie sowie des Auspuffs, der Bremsen incl. der Leitungen und des Kühlers.
     

Wenn man Mängel feststellt, kann man

  • den Verkäufer bitten, diese abzustellen,
  • den Preis mindern (hier ist Verhandlungsgeschick gefragt) oder
  • die Finger von dem Auto lassen. Diese Variante empfehle ich vor allem bei gravierenden Mängeln.
     
Letzter Check

Glaubwürdigkeit des Verkäufers:
Dieser Punkt ist das "A und O" beim Autokauf. Hier drei Beispiele:

  • Wenn der Verkäufer nur Sonntagsnachmittagsspazierfahrten mit dem Auto gemacht haben will, die Bremsscheiben aber schon bei 30.000 km sehr dünn sind, dann sollten alle Alarmglocken klingeln!
  • Wenn der Besitzer immer nur Langstrecke mit dem Auto gefahren sein will, aber unter dem Öleinfülldeckel gelber Schlamm klebt, dann stimmt da was nicht!
  • Wenn das Fahrzeug noch nie liegengeblieben ist, dann darf der Abschlepphaken und das entsprechende Gewinde vorn hinter der kleinen Klappe nicht benutzt aussehen! Eine Kontrolle dieses Details ist extrem aufschlussreich!
  • Andererseits: Stimmen die Aussagen der Verkäufers mit dem "Befund" des Autos überein, dann kann man ihm auch glauben, dass der PKW noch nie ein Problem hatte.

Aber immer dran denken (Achtung Wiederholung!): Es wird nirgendwo so viel gelogen (und betrogen) wie beim Autoverkauf.
 

Abschluss

Kaufvertrag

Zum Thema Kaufvertrag gibt es sehr viele Quellen und Ratschläge im Internet. Wichtig aus meiner Sicht ist:

  • Zustand des PKW protokollieren (evtl. mit Zeugen),
  • Indizien für Unfälle oder Tacho-Betrug im Vertrag notieren,
  • Unfallfreiheit zusagen lassen (falls sich später herausstellt, dass das nicht stimmt, kann man erfolgreich klagen)
  • nachträglich festgestellte Mängel müssen innerhalb eines Jahres angemeldet werden,
  • den Vordruck eines Kaufvertrages des ADAC oder von Versicherungen o.ä. nutzen.

Und noch ein guter Ansatz für Käufer: Die wenigsten Verkäufer - private noch viel weniger als geschäftliche Händler - können der Versuchung widerstehen, auf dem Tisch liegendes Bargeld zu ignorieren bzw. abzulehnen. Es ist also ein großes Druckmittel seitens des Käufers, seinen Preis als Bargeld im Briefcouvert dabei zu haben, das Geld im passenden Augenblick auf den Tisch zu legen und zu sagen: "Für xx.xxxx € kaufe ich das Fahrzeug. Heute!"
 

Nutzen

Diese Checkliste

  • wurde nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
  • Das Copyright behalte ich mir vor, Urheberrechtsverletzungen werden zivil-/strafrechtlich verfolgt.
  • Die Nutzung zu privaten Zwecken ist natürlich nicht nur kostenlos, sondern ausdrücklich erwünscht.
  • Und wenn jemand davon profitiert, würde ich mich über eine Mail sehr freuen!
     

Dipl.-Ing. Herbert Brendel
im August 2009,
leicht überarbeitet im Mai 2019

 

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