Zulassungszahlen 2(14)
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Die offiziellen Zulassungszahlen liefert
das
Kraftfahrtbundesamt (KBA). Ich habe hier die Zahlen für 2011, 2012
und 2013: 2011 2012
2013 "Neuzulassungen" noch in 2013? Das erklärt sich nicht von selbst. Daher hier ein paar Ausführungen zum besseren Verständnis. Zum 01.01.2013 traten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft. Grundsätzlich konnten ab diesem Termin nur noch Kraftfahrzeuge zugelassen werden, die den Anforderungen der so genannten Euro 5b- bzw. Euro 6b-Abgasnorm entsprachen. Das 1er M Coupé war davon betroffen, da es der Abgasnorm Euro 5 A entspricht. Man findet diese Info im ZB I (Kfz-Schein) in Feld 14 bzw. 14.1 = 35A0 oder in der COC (Certificate of Conformity) unter Punkt 47: Euro 5 A. Hatte ein Händler in 2012 noch einen 1er M ohne Zulassung, und es war abzusehen, dass das Fahrzeug bis zum 31.12.2012 auch nicht zugelassen werden würde, dann musste der Händler über BMW beim KBA eine "Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien- und Lagerfahrzeuge" beantragen. In der Regel beantragen die Hersteller diese Ausnahmegenehmigung für alle noch nicht zugelassenen Neufahrzeuge mit Angabe der Fahrzeug-Ident.-Nummern und nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug. Das KBA erteilt diese Ausnahmegenehmigung, aber befristet diese auch. Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung für den 1er M war der 31.12.2013. Bis zu diesem Datum mussten alle Fahrzeuge zugelassen sein! Daher gibt es auch 1M-Fahrzeuge, die ein Erstzulassungsdatum aus 2013 haben, insgesamt 12 Stück. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert, wenn ein Fahrzeug nicht bis zum 31.12.2013 zugelassen wurde? Die gute Nachricht: Es muss nicht verschrottet werden. Die weniger gute Nachricht: Das Fahrzeug hat seit dem 01.01.2014 keine gültige Typgenehmigung mehr. Eine Zulassung wäre nur noch über eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung möglich und einer Ausnahmegenehmigung der für den Zulassungsbezirk zuständigen Bezirksregierung. Das ist jedoch sehr aufwändig und teuer. Außerdem kann die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung verweigern, das kommt aber nur sehr selten vor! Für Fahrzeuge, die bereits im Ausland zugelassen waren, gilt das natürlich nicht. Diese werden in Deutschland als Gebrauchtfahrzeuge erfasst und unterliegen daher anderen Richtlinien. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Abteilung Statistik vom 31.03.2014. So weit die Zahlen für die zugelassenen Fahrzeuge. Aber wieviele 1M fahren denn nun tatsächlich auf Deutschlands Straßen? Wie man auf den nächsten Seiten sieht, sind diese Zahlen nicht identisch! Nachtrag am 09.01.2017
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